
Deadline
Gemeinde Stuhr
Blockener Straße 6
28816 Stuhr
Germany
Wohn- und Arbeitsstipendien in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode
Ausschreibung zur Vergabe von zwei Wohn- und Arbeitsstipendien in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode
- Allgemeines - Die Gemeinde Stuhr unterhält im historischen Mühlenensemble in Stuhr-Heiligenrode mit Unterstützung des Landes Niedersachsen eine Künstlerstätte mit Wohn- und Arbeitsräumen zur Förderung des künstlerischen Schaffens. Die Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode soll Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern aus Bremen und Niedersachsen aus dem Bereich Bildende Kunst dienen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, in geeigneter Umgebung ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch wirken zu können. Hier können jeweils zwei Künstler*innen parallel wohnen und arbeiten. Für 2024 erfolgt die Ausschreibung von zwei Wohn- und Arbeitsstipendien für den Bereich BILDENDE KUNST.
- Gemeinde Stuhr - Im Rahmen der Kommunalen Neugliederung im Land Niedersachsen wurde die Gemeinde Stuhr am 1. März 1974 gebildet. Sie liegt im Norden des Landkreises Diepholz und grenzt unmittelbar an die Städte Bremen und Delmenhorst. Der erhebliche Zuzug von außen bewirkte, dass sich die vormals hauptsächlich landwirtschaftlich orientierte Großgemeinde zu einer Wohn-, Gewerbe- und Industriegemeinde als Mittelzentrum entwickelt hat.
- Umfang der Förderung - Für die Dauer des Aufenthaltes gewähren die Gemeinde Stuhr und das Land Niedersachsen den Stipendiatinnen/Stipendiaten ein Barstipendium in Höhe von 1.400,00 € monatlich. Außerdem beteiligt sich die Gemeinde Stuhr mit einem Zuschuss an der Herausgabe eines Kataloges zur Abschlussausstellung am Ende des Stipendiums. Die Wohn- und Arbeitsräume werden für zehn Monate mietfrei zur Verfügung gestellt, für die laufenden Kosten (Strom, Heizung, Wasser etc.) wird eine monatliche Kostenpauschale von zurzeit 100,00 € erhoben. Für den Zeitraum des Stipendiums sind der Aufenthalt und die Arbeit in Stuhr-Heiligenrode erforderlich.
- Personenkreis - Die Förderung erstreckt sich auf Nachwuchskünstler/innen der bildenden Kunst aus Bremen und Niedersachsen. Förderungswürdig sind Künstler/innen, die ein tätigkeitsbezogenes Studium an einer staatlichen Kunst- bzw. Hochschule erfolgreich im Bereich Bildende Kunst abgeschlossen haben und aufgrund ihres bisherigen künstlerischen Schaffens herausragende Leistungen vorweisen können. Der Abschluss sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Daneben werden auch Bewerber/innen zugelassen, die ohne Hochschulabschluss aufgrund ihrer besonderen Begabung und künstlerischen Entwicklung herausragende künstlerische Leistungen erbracht haben.
- Auswahlverfahren - Für die Auswahl und Vergabe der Stipendien hat die Gemeinde Stuhr einen qualifizierten künstlerischen Beirat eingesetzt. Dieser ist jeweils für drei Jahre tätig. Er besteht aus drei Mitgliedern, die durch ihre Berufstätigkeit mit den Arbeitsgebieten der Bildenden Künste vertraut sind, und dem Bürgermeister der Gemeinde Stuhr. Mitglieder des Beirates sind: Stephan Korte, Bürgermeister der Gemeinde Stuhr, Prof. Thomas Rentmeister, Professor für Kunstwissenschaft, HBK Braunschweig, Dr. Ingmar Lähnemann, Leitung Städtische Galerie Bremen, Petra Stegmann, Leitung der Kunsthalle Wilhelmshaven, und als Ersatzmitglied Nicole GieseKroner, Leitung Syker Vorwerk - Zentrum für zeitgenössische Kunst.
- Sonstige Förderungen
- Am Ende des Aufenthaltes ermöglicht die Gemeinde Stuhr der/dem Stipendiatin/en eine Ausstellung in geeigneten Räumen. Die Gemeinde übernimmt hierfür die Kosten für Einladungen, Präsentation und einen Zuschuss für die Herausgabe eines Kataloges.
- Die Gemeinde Stuhr kann auf Empfehlung des Beirates im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ein Werk von der/dem Stipendiatin/en erwerben.
- Bewerbungsunterlagen - Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, eine Kopie der Examensbescheinigung, die Darlegung des geplanten künstlerischen Vorhabens während des Stipendiums sowie geeignetes Abbildungsmaterial (maximal 20 Exponate) wie im Folgenden beschrieben einzureichen:
- Dokumente (formlose Bewerbung, Lebenslauf, Examensbescheinigung, künstlerisches Vorhaben vor Ort), Fotos, Kataloge per Post oder
- Diese Unterlagen jeweils in getrennten Dateien digital per E-Mail (bis 4MB möglich), oder (bevorzugt) über Filesharing-Dienste. Hier ist eine maximale Anzahl von 50 Seiten zu berücksichtigen. Falls Sie einzelne Dokumente (bspw. jpgs) schicken, führen Sie diese bitte in einer tabellarischen Liste (Titel, Entstehungsjahr, Material, Maße) auf. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Bewerbung, dass die Unterlagen zur Ansicht auf DIN A 4 ausgedruckt werden. Reichen Sie daher, wenn möglich, digitale Dateien bereits bei Ihrer Bewerbung ebenfalls als Ausdruck ein. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen frankierten Rückumschlag bei.
- Wettbewerbsunterlagen
- Richtlinien
- Kurzer Abriss über die geschichtliche Entwicklung des Mühlenensembles StuhrHeiligenrode.
- Beginn des Stipendiums - Der Beginn des Stipendiums ist für den 1. August 2024 bzw. 1. Dezember 2024 vorgesehen.
- Abgabe der Bewerbungsunterlagen - Die Bewerbungsunterlagen sind einzureichen bzw. einzusenden bei der Gemeinde Stuhr, Blockener Straße 6, 28816 Stuhr. Der Bewerbungszeitraum endet am 8. April 2024.
- Rückfragen - Rückfragen können schriftlich oder telefonisch gerichtet werden an: Gemeinde Stuhr Blockener Straße 6 28816 Stuhr Tel. 04 21/56 95-244 (Nicole Sprich) Fax 0421/56 95-296 Mail: n.sprich@Stuhr.de