Thomas Frutschi

Primat der Ă–ffentlichkeit 2025 (Wettbewerbsbeitrag)

Vorschlag fĂĽr den schweizerischen Werkbund SWB zur Neukonzeption des Siedlungsfreiraums

Antike Städte waren grundsätzlich öffentlich und weitgehend frei von Privatsphäre.

  • Die ausschliesslich private Nutzung des Grundbesitzes entstand erst mit der bĂĽrgerlichen Gesellschaft im 19.Jh. [Barndt „Die moderne GroĂźstadt“ 1961, S. 55]
  • Der Architekturprofessor Hans Bernoulli plädierte fĂĽr die Anpassung des Bodenrechts. [Bernoulli „Die Stadt und ihr Boden“ 1946]
  • Der Soziologe Erwing Goffman hat belegt, dass frĂĽher privat gehaltene Handlungen seit Mitte des 20. Jh. zunehmend öffentlich ausgetragen werden, während die Gepflogenheiten sozialer Interaktion schwinden.

Der Siedlungsraum dient heute v.a. als Transitraum für Verkehr und externalisierte spill-overs der Gebäude (Abgase, Abwärme etc.). Am Übergang von anthropozentrischen zur ökozentrischen Raumstrukturen braucht es radikal andere Herangehensweisen.

Den Fachleuten fehlt es nicht an Wissen und Ideen, wie der öffentliche Raum gestaltet werden könnte/sollte. Diesen stehen aber allzu oft die unzeitgemässen Intensionen von Eigentümern und Vorschriften entgegen.

Eigentumsgarantie und individuelle Freiheit haben ihre Grenzen da, wo sie Gesellschaft oder Umwelt beeinträchtigen. Wir brauchen einen neuen Rechtsstandard zum Siedlungsraum ohne dass er zu einer unbezahlbaren materiellen Enteignung führt. So dürfte mein Vorschlag z.B. das Ende der grossflächigen oberirdischen Parkplätze und der Anfang einer grosszügigen, zweckdienlichen Neugestaltung des Siedlungsraums einläuten.

Factsheet

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