Deadline

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Die Blaue Nacht Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur der Stadt Nürnberg
Hauptmarkt 18
90403 Nürnberg
Deutschland

bnkunstwettbewerb@gmx.de Weitere Informationen

Der Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb 2025 Ausschreibung

Die Blaue Nacht 2025, Nürnberger Innenstadt

Preview Kunstprojekte: Freitag, 16. Mai 2025, 20 bis 24 Uhr

Die Blaue Nacht Samstag, 17. Mai 2025, 19 bis 24 Uhr

1. Gegenstand der Auslobung

Im Jahr 2000, dem Jahr des 950. Nürnberger Stadtjubiläums, lud

Die Blaue Nacht erstmals die Nürnberger Bürgerinnen und Bürger ein, Kunst und Kultur in ungewöhnlichem Rahmen und zu ungewohnter Zeit zu erleben. Mit ca. 130.000 Besucherinnen und Besuchern aus Nürnberg, der Region, dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland, mehr als 200 Programmpunkten in über 50 Institutionen, Höfen, auf Plätzen und in den Straßen der Altstadt ist Die Blaue Nacht eine außergewöhnliche Leis-tungsshow der Kunst und Kultur. 2025 wird Die Blaue Nacht unter dem Motto „Love and Peace“ stehen.

Datum:

Fr., 16. Mai 2025, 20 bis 24 Uhr: Preview der Kunstwettbewerbsprojekte

Sa., 17. Mai 2025, 19 bis 24 Uhr: Die Blaue Nacht

Der Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb

Seit 2005 bietet Die Blaue Nacht Kunstschaffenden für zwei Nächte die Möglichkeit, über einen ausgeschriebenen Wettbewerb Arbeiten ausfol-genden Bereichen in Innenhöfen und auf Plätzen der Nürnberger Innenstadt vorzustellen:

  • Bildende Kunst
  • Lichtkunst
  • Audio-Installationen
  • Bewegung / Performance
  • interaktive / partizipative Aktionen
  • Neue Medien

Rahmenbedingungen zum Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb

Die Präsentation der Kunstprojekte

Die Präsentation der Kunstprojekte in der Blauen Nacht entspricht nicht der in einem Museum oder einer Galerie. Bewerbungen mit Gemälden oder Skulpturen, die im Sinne einer traditionellen Ausstellung präsentiert werden, können nicht berücksichtigt werden.

Besucherzahlen Rund 10.000 Besuchende kaufen ein Blaue-Nacht-Ticket und besuchen am Freitag oder am Samstag die an der Blauen Nacht beteiligten Instituti-onen und die 8-10 Kunstorte mit den Projekten aus dem Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb. Die Besucherströme müssen unbedingt in die Planung einbezogen werden.

Dauer des Projekts Ein Kunstprojekt muss über vier (Preview am Freitag) bzw. fünf Stunden (Samstag) hinweg funktionieren (wichtig z. B. für Performances, die dann u. U. mehrmals gezeigt werden müssen). Pausen zwischen den Darbie-tungen sind möglich, sie können aber nur relativ kurz ausfallen.

Sonnenuntergang

Die Sonne wird am 16. Mai (Preview) und 17. Mai 2025 um ca. 21 Uhr untergehen, so dass es also erst um 21:30 Uhr richtig dunkel sein wird. Projekte, die nur bei völliger Dunkelheit wirken, kommen entweder nur für kurze Zeit zur Geltung, oder es müssen entsprechende Vorkehrungen ge-troffen werden (z. B. durch fensterlose Räume, zu verdunkelnde Fenster), die wiederum in Konzeption und Kalkulation mit bedacht werden müssen.

Das Thema der Blauen Nacht 2025: Love and Peace

Der Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb steht wie auch das gesamte Programm unter einem Thema. Für Die Blaue Nacht 2025 wird dies „Love and Peace“ sein. Frieden und Liebe sind für uns alle essentielle Grundlagen eines guten Lebens und wesentliche Themen auch der Kunst. Die Assoziationsfelder reichen von 80 Jahre Kriegsende und den Nürnber-ger Prozessen über die Hippiebewegung der 70erJahre, die Pop Kultur bis zu LGBTIQ*-Themen sowie allem, was die Demokratie stärkt.

2. Wettbewerbsart

Der Wettbewerb ist ein offener Kunstwettbewerb. Aus dem Kreis der Bewerbenden wählt eine Fachjury (siehe 4. Jurymitglieder) Mitte Januar 2025 bis zu zehn Kunstschaffende für die Realisierung ihrer Projekte im Mai 2025 aus.

3. Auswahlkriterien

Kriterien für die Auswahl:

  • die künstlerische Besonderheit des Konzepts unter Berücksichtigung des Themas “Love and Peace”
  • die Qualität des Entwurfs
  • die Eignung für die orts- und veranstaltungsspezifischen Gegebenheiten
  • die Einhaltung des Finanzrahmens

4. Jurymitglieder

  • Amely Deiss, Leiterin des Kunstpalais Erlangen
  • Peter Wendl, Akademie der Bildenden Künste, Lehrbereich Transmediale Räume
  • Andreas Wissen, Dipl.-Ing. (FH) (Geschäftsführer Landesgarten-schau Nürnberg, vorher zuständig für Kunst im öffentlichen Raum)
  • Anika Schwartz, Kunsthistorikerin, Organisatorin des Blaue-Nacht-Kunstwettbewerbs (Ausschreibung)
  • Barbara Engelhard, Künstlerin und Organisatorin des Blaue-Nacht-Kunstwettbewerbs (Aufbau)
  • Boaz Pinto, Technischer Leiter (Geschäftsbereich Kultur der Stadt Nürnberg / Projektbüro)
  • Dr. Elisabeth Hartung (Leiterin Geschäftsbereich Kultur der Stadt Nürnberg / Projektbüro), Barbara Schwesig (Projektleiterin Die Blaue Nacht, Geschäftsbereich Kultur der Stadt Nürnberg / Pro-jektbüro)

5. Beratung

Anika Schwartz (Organisation Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb) E-Mail: bnkunstwettbewerb(at)gmx.de

Barbara Schwesig (Projektleitung Die Blaue Nacht) E-Mail: barbara.schwesig(at)stadt.nuernberg.de

6. Einsendung / Einsendeschluss

Die Bewerbung umfasst:

  • ein Kurzkonzept zur Projektidee (max. 1 DIN A4-Seite)
  • eine solide Kostenaufstellung mit Personal- / Materialkosten
  • Detaillierte Angaben zu Auf- und Abbau
  • eine Vita (max. 2 DIN A4-Seiten)
  • Website, Social-Media-Kanäle
  • vollständige Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse, Mobilnummer, Adresse

Die Unterlagen müssen bis 1. Dezember 2024 an

bnkunstwettbewerb(at)gmx.de eingereicht werden. Bewerbungen für mehrere Kunstorte (siehe Website) sind möglich. Bei Bedarf kann eine Ortsbegehung zu von Ihnen ausgewählten Kunstwettbewerbsorten Mitte/Ende November angeboten werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte frühzeitig bei bnkunstwettbewerb(at)gmx.de. Die Bewerbung ist nur in digitaler Form möglich. Jeder Eingang wird per Mail bestätigt.

Größere Datenmengen bitte über WeTransfer an bnkunstwettbe-werb(at)gmx.de senden.

Anschrift:

Die Blaue Nacht Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur der Stadt Nürnberg Hauptmarkt 18 90403 Nürnberg

7. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses

Ende Januar 2025 wird eine Jury bis zu 10 Projekte für die Realisierung in der Blauen Nacht am 16. und 17. Mai 2025 in Nürnberg auswählen.

Das Wettbewerbsergebnis wird allen Teilnehmenden in Schriftform per Mail mitgeteilt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Entscheidungen seitens der Jury werden grundsätzlich nicht begründet.

8. Leistungen von Seiten des Veranstalters und der Künstlerin / des Künstlers oder der Künstlergruppe

Honorar Die von der Jury ausgewählten Teilnehmenden oder Teilnehmergruppen erhalten jeweils ein Honorar von 1.500 € (bei nachgewiesener Umsatz-steuerpflicht zuzüglich der gesetzlichen USt.). Damit ist die gesamte Arbeitsleistung des Kunstschaffenden (Konzept, Vorbereitung, Durchfüh-rung, Auf- und Abbau, Präsenz in der Blauen Nacht sowie während der Preview) abgegolten. Eine Trennung von Autorenschaft und Durchführung ist nicht vorgesehen. Das Honorar multipliziert sich nicht mit der Anzahl der an dem Projekt beteiligten Personen.

Erstattung der (Material-)Kosten

Neben dem Honorar werden die zur Realisierung des Kunstwerks notwen-digen Kosten (nach Prüfung der vorgelegten Rechnungen) bis zu maxi-mal 4.500 € (inkl. gesetzlicher MwSt.) erstattet.

Diese Summe versteht sich inkl. aller im Zusammenhang mit Erstel-lung und Präsentation vor und während der Blauen Nacht anfallen-den Kosten (z. B. Technik, Transport, Reisekosten, Übernachtung, Infra-struktur, Strom, Absperrungen, Aufbaukräfte, eventuelle Bewachung vor Ort, Hotel, Fahrtkosten, Gebühren für Aufführungsrechte Musik, Film, Wort etc.).

Nach der Blauen Nacht können nur „Verbrauchsmaterialien“ abgerechnet werden, d. h. alles, was bei der Erstellung und der Präsentation eines Kunstprojektes „verbraucht“ wird. Geräte (Projektoren, Beamer, Schein-werfer, Lampen, Laptops etc.), die sich auch weiterhin verwenden lassen, gehören also nicht dazu. Eine Leihgebühr für Geräte etc. kann abgerechnet werden. Kosten für das gesamte Material (also auch eventu-elle Leihgebühren) müssen in die Kalkulation aufgenommen werden.

Die Materialkosten multiplizieren sich nicht mit der Anzahl der an dem Projekt beteiligten Personen. Einzelheiten regelt der Künstlervertrag.

Die Auszahlung eines Vorschusses (max. 1.000 €) aus dem Material-kostenetat ist nach Absprache und Vertragsunterzeichnung möglich. Falls der Vorschuss nicht aufgebraucht werden sollte, ist die Künstlerin / der Künstler verpflichtet, den Restbetrag zurückzuerstatten. Über die Verwen-dung des Vorschusses muss ebenfalls ein Nachweis in Form von Rech-nungen geführt werden.

Die Kalkulation Eine detaillierte Kostenkalkulation ist Bestandteil der Bewerbung und muss zusammen mit dem künstlerischen Konzept vorgelegt werden. Glei-ches gilt für die technische Planung des Konzepts. Die Kostenkalkulation kann nach der durch die Jury erfolgten Zusage nur auf Grund besonderer Bedingungen und Absprache mit der Organisatorin verändert werden. Kostenvoranschläge für Technik bitte bei einem örtlichen Anbieter erfra-gen.

Der Auf- und Abbau

Die Künstlerin / der Künstler ist für Auf- und Abbau des Kunstwerks / -pro-jekts verantwortlich. Der Veranstalter kann nach Absprache Hilfspersonal zur Verfügung stellen. Die Kosten hierfür (zum Zeitpunkt der Ausschrei-bung 13,98 € / Stunde sind Bestandteil der Kalkulation. Sollte der Künst-ler / die Künstlerin eigenes Hilfspersonal haben, so gilt die gleiche Vergü-tung.

Die Künstlerin / der Künstler ist während der Projektlaufzeit am Frei-tag und am Samstag beim Projekt anwesend.

Die Abrechnung nach der Blauen Nacht

  • Nach Abschluss des Projekts erhält der Veranstalter eine detail-lierte Abrechnung per Mail an stadt@rechnung-nuernberg.de
  • Bitte adressieren Sie Ihre Rechnung an: Stadt Nürnberg Projektbüro / Geschäftsbereich Kultur Die Blaue Nacht Hauptmarkt 18 90403 Nürnberg 09564000-0020002-48 Die untenstehende 17stellige ID muss unbedingt angegeben werde, damit die Rechnung zugeordnet werden kann!
  • In dieser Mail darf es nur einen Anhang geben. Bitte fügen Sie also Ihren Kostenplan und alle dazu gehörenden Rechnungen und Belege in ein pdf zusammen. Die Material- und sonstigen Sach- und Personalkosten werden nur innerhalb des vereinbarten bzw. oben definierten und schriftlich festgehaltenen Etats erstattet. Bitte bewahren Sie die Originalrechnungen fünf Jahre auf, falls eine Nachfrage des Finanzamts kommen sollte.
  • Für technische Kosten, die über dem vereinbarten bzw. definierten Erstattungsbetrag des Veranstalters liegen, muss mit Einreichung des Konzepts ein Sponsor verbindlich genannt sein. Vor der An-sprache lokaler oder regionaler Sponsoren (Nürnberg bzw. Metro-polregion Nürnberg) wird um Kontaktaufnahme mit dem Veranstal-ter der Blauen Nacht gebeten.
  • Sponsorenbeträge (auch Sachsponsoring) oder Spenden, die die Kulturschaffenden akquirieren, werden dem Projektetat zugeschla-gen.
  • Sponsorenbeträge (auch Sachsponsoring), die der Veranstalter akquiriert, werden nicht dem Etat des Kunstprojekts, sondern dem Gesamtetat der Blauen Nacht zugeschlagen.
  • Übernachtungs- und Reisekosten der Künstlerin / des Künst-lers (und ggf. seiner Aushilfskräfte) sind im Materialkostenetat ent-halten und in die Kostenkalkulation aufzunehmen. Übernachtungs- und Reisekosten für Dritte, die nicht aktiv am Projekt beteiligt sind, werden von der Stadt Nürnberg nicht übernommen. Die Anzahl der ggf. notwendigen von der Künstlerin / dem Künstler bestimmten Helfenden muss begründet sein und mit der Projektleitung bespro-chen werden und ebenfalls kalkulatorisch berücksichtigt werden.
  • Die Anzahl des Hilfspersonals muss in der Kalkulation enthalten sein. Sie kann – nach der Zusage der Teilnahme – nicht erhöht oder erweitert werden.
  • Die Kosten für die Verpflegung der Künstlerin / des Künstlers und für die Dokumentation der Werke werden nicht erstattet.

Alle darüber hinaus entstehenden Kosten sind vom Künstler / der Künstle-rin zu tragen.

9. Eigentum und Urheberrecht

Die ausgewählten Kunstwerke sind und bleiben Eigentum der Künstlerin / des jeweiligen Künstlers. Der Auftraggeber behält sich das Eigentums-recht für Teile des Kunstwerks vor, die im Rahmen der Realisation be-nötigt werden (z. B. technische Bestandteile).

Die Künstlerin / der Künstler gestattet dem Auftraggeber, selber bzw. durch von diesem beauftragte Fotografen Fotos von dem Kunstwerk zu machen. Diese Fotos werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters / der Stadt Nürnberg verwendet, um für Die Blaue Nacht (auch nach der Veranstaltung) und für den Veranstalter zu werben.

Mit jedem von der Jury ausgewählten Künstlerin / mit jedem Künstler wird ein Vertrag bezüglich der Präsentation des Kunstwerks in der Blauen Nacht 2025 geschlossen. Der Vertrag regelt weitere wichtige finanzielle, juristische, urheberrechtliche und organisatorische Fragen zwischen der Stadt Nürnberg und den ausgewählten Kunstschaffenden.

10. Haftung

Fragen der Haftung regelt der Künstlervertrag.

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