Deadline

, call for artists

Körber-Stiftung
Kehrwieder 12
20457 Hamburg
Deutschland

gwardys@koerber-stiftung.de Weitere Informationen

Exile Visual Arts Award

Der Exile Visual Arts Award zeichnet Werke von Kunstschaffenden mit Exilerfahrung aus, die essenzielle Fragen wie Identität, Zugehörigkeit oder Fremdheit visualisieren. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis ist eine Initiative der Körber-Stiftung, unterstützt von der Stiftung Exilmuseum Berlin.

1. Über den Award

Die Freiheit der Kunst und des künstlerischen Ausdrucks zählen zu den Grundrechten in demokratischen Gesellschaften. Werden diese Rechte außer Kraft gesetzt und Kunstschaffende verfolgt, sind sie gezwungen, zu fliehen und Schutz im Exil zu suchen. Die Erfahrungen von Verfolgung, Flucht und Exil können in ganz unterschiedlicher Form künstlerischen Ausdruck finden. Der Exile Visual Arts Award zeichnet Werke aus, die die Auseinandersetzung mit dem Heimatland, mit Flucht, Vertreibung und Exil in den visuellen Künsten verarbeiten und ungewöhnliche Perspektiven auf essenzielle Fragen wie Identität, Konflikt, Zugehörigkeit, Gemeinschaft, Individualität, Fremdheit, Zuschreibungen, Verletzungen, Brüche oder Übergänge vermitteln. Zu den auszeichnungsfähigen Werken zählen die visuellen Künste wie Malerei, Grafik, Zeichnung, Skulptur, Installationskunst, Fotografie und Neue Medien.

Der mit 10.000 Euro dotierte Exile Visual Arts Award wird von der Körber-Stiftung mit Unterstützung der Stiftung Exilmuseum Berlin für das Jahr 2024/25 ausgelobt.

Die Körber-Stiftung ist als private, parteipolitisch und konfessionell unabhängige Stiftung von ihren Standorten Hamburg und Berlin aus mit eigenen Programmen und Netzwerken und mit Kooperationsprojekten national und international aktiv. Mit ihren Exilprogrammen will sie Stimmen von Menschen im Exil hörbar machen, die Arbeitsmöglichkeiten von Kultur- und Medienschaffenden im Exil stärken und Aufmerksamkeit auf ihre Situation lenken.

Die Stiftung Exilmuseum arbeitet seit 2018 an der Entwicklung des Exilmuseums, das am Anhalter Bahnhof in Berlin entsteht. Sie wird dem Exile Visual Arts Award eine Ausstellungsplattform bieten und versteht den Preis als Spürinstrument für transdisziplinäre Ausdrucksformen zum Thema Exil.

Die Aspekte für die Bewertung sind unter anderem:

Originalität und Innovationspotenzial: Trägt die Arbeit auf eine besondere Weise zu einer visuellen Erforschung des Themas bei bzw. eröffnet sie einen neuen Blick auf das Thema? Kann die eingereichte Arbeit neuartige visuelle Anstöße für Erkenntnisse zu ihrem Thema geben?

Reflexionspotenzial: Inwiefern trägt die eingereichte Arbeit dazu bei, Fragen von Demokratie-, Freiheits-, und Menschenrechten zu reflektieren?

Künstlerisches Potenzial: Wie gut gelingt es der eingereichten Arbeit, die Bearbeitung ihres Erkenntnisinteresses in ein visuelles Kunstwerk zu übersetzen? Wie wird mit den Materialien umgegangen, welche Techniken werden angewandt?

 

2. Teilnahmebedingungen

Der Preis richtet sich an einzelne Kunstschaffende mit Exilerfahrung (keine Gruppen oder Kollektive), die sich schwerpunktmäßig in deutschsprachigen Exilländern (Deutschland, Österreich, Schweiz) aufhalten. Bewerben können sich Kunstschaffende, die z.B. ein Studium der visuellen Künste, eine Ausbildung an einer nicht-staatlichen Hochschule oder eine professionelle künstlerische Praxis wie  etwa eine Ausstellungs- und Publikationstätigkeit nachweisen können. Teilnehmende Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, eine Altersgrenze nach oben besteht nicht.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich per Online-Maske über die Webseite der Körber-Stiftung einzureichen und umfassen:

Eine Kurzbiografie zum akademischen und/oder künstlerischen Werdegang.

Nachweis eines akademischen Abschlusses (Urkunde bzw. Zeugnis) und/oder Nachweis der Ausstellungspraxis.

Finalisiertes Werk oder eine in sich abgeschlossene Werkserie (keine Konzeptideen oder Entwürfe). Es können bis zu drei Arbeiten eingereicht werden.

Kurze Erläuterung zur eingereichten Arbeit mit Angaben zu Titel, Technik, Entstehungsjahr und künstlerischer Idee.

3. Bewerbung

Vom 1. Juli bis zum 15. August 2024 können Bewerbungen über die Online-Maske auf der Webseite der Körber-Stiftung eingereicht werden.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) zu Ihrer Person und zum eingereichten Werk aus, nur dann kann die Bewerbung abgeschickt werden. Bitte laden Sie alle notwendigen Dokumente im PDF-Format hoch und nutzen Sie für die Übermittlung großer Dateien (z.B. Videos) die Möglichkeit, einen Link mit Download-Funktion (z.B. per Filehosting-Dienst) im dafür vorgesehenen Feld einzutragen. Bitte stellen Sie sicher, dass der Downloadlink mindestens zwei Wochen lang erreichbar ist und dass Video-Dateien ein gängiges abspielbares Format haben (z.B. MP4). Ausführbare Dateien (z.B. exe-Format) können nicht berücksichtigt werden. Nach erfolgreichem Eingang erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

 

4. Auswahlverfahren

Über die Prämierung entscheidet eine Jury renommierter Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft, die von der Körber-Stiftung und der Stiftung Exilmuseum Berlin berufen wird. Die Jury nimmt ihre Arbeit auf Grundlage der Geschäftsordnung wahr. Der oder die Preistragende wird im Herbst 2024 bekanntgegeben.

 

5. Preisverleihung

Die Preisverleihung soll während der Tage des Exils in Hamburg, die vom 5. Februar bis 7. März 2025 stattfinden, durchgeführt werden. Der oder die Preistragende willigt mit der Annahme des Preises ein, für die Preisverleihung vor Ort persönlich zur Verfügung zu stehen. Es wird angestrebt, das prämierte Kunstwerk in geeigneter Form an einem geeigneten Ort zu präsentieren.

 

6. Zusicherung der Urheberschaft / Persönlichkeitsrechte / Freistellung von Ansprüchen Dritter

Jede und jeder Teilnehmende versichert, die alleinige Urheberschaft des zum Wettbewerb eingereichten Werkes zu besitzen und über das Werk und die daran bestehenden Rechte frei verfügen zu dürfen. Jeder und jede Teilnehmende steht darüber hinaus dafür ein, dass das Werk frei von 

Rechten Dritter ist, insbesondere, dass keine Persönlichkeitsrechte Dritter, wie das Recht am eigenen Bild, verletzt werden.

Die Teilnehmenden stellen die Körber-Stiftung und die Stiftung Exilmuseum Berlin von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch das Werk geltend machen.

Die Teilnehmenden tragen die GEMA-Gebühren, soweit solche Gebühren anfallen.

 

7. Nutzungsrechte

Der oder die Preistragende räumt der Körber-Stiftung und der Stiftung Exilmuseum Berlin ein unentgeltliches, einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem eingereichten Werk zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs ein. Dies gilt insbesondere für die angestrebte Präsentation des Werks, für die Berichterstattung über den Wettbewerb sowie für spezielle als auch allgemeine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, online wie offline.

 

8. Datenschutz

Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit sie zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Wettbewerbs erforderlich ist. Die gespeicherten Daten werden nicht weitergegeben.

Personen, die am Bewerbungsverfahren teilnehmen, erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name und Werk im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Preis (z.B. Veröffentlichung einer TOP-5-Shortlist) öffentlich bekanntgegeben wird.

 

9. Anerkennung der Entscheidung

Die Entscheidung der Jury ist für die Bewerbenden bindend. Der Rechtsweg für Ansprüche auf Preisgelder ist ausgeschlossen.

 

10. Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie hier: www.koerber-stiftung.de und www.stiftung-exilmuseum.berlin/de

Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne an:

Rita Gwardys
gwardys@koerber-stiftung.de
Körber-Stiftung
Kehrwieder 12
20457 Hamburg

Mehr finden

Zum Anfang der Seite scrollen