
Deadline
Gemeinde Wadersloh
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
Deutschland
8. Wadersloher Bildhauersymposium
vom 10. August 2024 bis 18. August 2024
Die Gemeinde Wadersloh im Südosten des Kreises Warendorf im Regierungsbezirk Münster gelegen, wurde im Jahre 1975 aus den ehemals selbstständigen Orten Diestedde, Liesborn und Wadersloh gebildet. Auf einer Fläche von ca. 117 Quadratkilometern wohnen heute ca. 13.000 Menschen in einer der ländlich reizvollsten Regionen des Münsterlandes.
Wadersloh fühlt sich seit langem der Kunstförderung besonders verpflichtet. Dokumentiert wird dies u.a. durch das Museum Abtei Liesborn als einen der kulturellen Mittelpunkte des Kreises Warendorf. Hier treffen mehr als 1.000 Jahre Liesborner Klostergeschichte und eine vielseitige kunst- und kulturgeschichtliche Sammlung aufeinander. Im Dachgeschoss des Museums befindet sich eine einmalige Sammlung historischer Kruzifixe. Das Liesborner Evangeliar, eine der ältesten Evangelien-Handschriften Westfalens, kehrte erst 2023 an seinen Bestimmungsort zurück, nachdem es 220 Jahre lang seit der Schließung des Klosters um die Welt gereist war. Es ist in einem sakral anmutendem Raum ausgestellt und Leitobjekt der neuen Dauerausstellung zur Frühgeschichte der Abtei.
Bereits im Jahre 1997 hat die Gemeinde Wadersloh ein sehr erfolgreiches 1. Wadersloher Bildhauersymposium veranstaltet. Das „2. Work-Shop-Symposium“ im Jahr 2000 wurde mit den drei weiterführenden Schulen in der Gemeinde gestaltet. Ein 3. Bildhauersymposium im Jahr 2003 unter dem Leitgedanken „Europa“ und das 4. Bildhauersymposium im Jahr 2009 mit dem Thema „Kunst verbindet“ runden einen herausragenden Kulturmix, der sehr wichtig für den Ortsteil Liesborn, aber auch für die gesamte Großgemeinde ist, in hervorragender Weise im Bereich der bildenden, modernen Kunst ab und ergänzen so die Präsentation der ständigen Sammlung im Museum. Im Jahr 2014 fand das 5. Bildhauersymposium unter dem Thema „Wege nach Liesborn“ zum Leitgedanken „Gründung eines Kunstpfades“, der den Ortsteil Liesborn zum kulturellen Zentrum der Gemeinde macht, statt. Die entstandenen Kunstwerke des 6. Bildhauersymposiums 2017 und des 7. Bildhauersymposiums 2021 wurden auf dem Kunstpfad in Liesborn bereits integriert.
Viele Künstlerinnen und Künstler aus der Region und darüber hinaus (bis hin aus den französischen Partnergemeinden) haben sich mit unterschiedlichen Arbeiten an den bisherigen sechs Symposien beteiligt. Viele entstandene Kunstwerke finden sich heute im öffentlichen Raum aller drei Ortsteile und auf dem Kunstpfad wieder.
Die Kunstwerke des 8. Bildhauersymposiums mit dem Thema „Wege nach Liesborn“ sollen ebenfalls auf dem Kunstpfad, der seinen Anfang am Wanderparkplatz/weg im Ortsteil Liesborn an der Liesborner Straße in Richtung des Waldgebietes „Liesborner Holz“ nimmt, ihren Platz finden.
Zugelassen werden maximal drei Bildhauerinnen und Bildhauer, die in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen geboren oder wohnhaft sein müssen, sowie ggfs. eine Bildhauerin oder ein Bildhauer aus der Umgebung der Partnergemeinden von Wadersloh (Neris-les-Bains, Marcillat-en-Combraille und Faulungen).
Künstlerinnen und Künstler, die bereits an dem Bildhauersymposium der vergangenen Jahre teilgenommen haben, dürfen sich erneut bewerben. Ausgeschlossen davon sind Kunstschaffende, deren Kunstwerke angekauft wurden und bereits auf dem Kunstpfad zwischen Wadersloh und Liesborn ausgestellt sind.
Für Verpflegung und Unterkunft wird pro Teilnehmerin und Teilnehmer und max. 9 Tage eine Pauschale in Höhe von 150,00 € pro Tag gezahlt.
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer aus Frankreich erhält zudem eine Reisekostenpauschale in Höhe von 500,00 €.
Das erforderliche Material wird bis zu einem Betrag in Höhe von max. 2.000,00 € pro Teilnehmerin und Teilnehmer gegen Vorlage von Rechnungen erstattet.
Erforderliche Arbeitsmittel, Werkzeuge, … sind von den Teilnehmern zu stellen.
Folgende Materialien sind zugelassen: Holz, Stein, Metall, Kunststoff, Beton etc.
Nach Fertigstellung der Kunstwerke ist der gemeindliche Bauhof bei der Aufstellung der Kunstwerke am Kunstpfad in Liesborn behilflich. Die Kosten der Aufstellung am Kunstpfad werden nach vorheriger Absprache erstattet.
Da es sich um keine dienstliche Veranstaltung handelt und ein Honorar an die Künstlerinnen und Künstler gezahlt wird, müssen sich Künstlerinnen und Künstler selbst haftpflichtversichern.
Nach dem Symposium soll eine Dokumentation mit Abbildungen der entstandenen Arbeiten, Künstlerbiographien und entsprechenden Texten herausgegeben werden.
Die während des Symposiums entstandene Arbeit verbleibt grundsätzlich im Eigentum der Künstlerinnen bzw. der Künstler. Sie verbleibt nach dem Symposium noch mind. drei Monate als kostenfreie Dauerleihgabe in der Gemeinde Wadersloh. Einzelheiten werden mit den Künstlerinnen und Künstlern abgestimmt. Während dieser Zeit berät die Jury über eventuelle Ankäufe. Eine Ankaufverpflichtung seitens des Veranstalters besteht nicht.
Sollte dennoch ein Ankauf erfolgen, so entscheidet darüber nach dem Symposium der zuständige Fachausschuss der Gemeinde Wadersloh, der von einer fachkundigen Jury beraten wird. Maximal können zwei Kunstwerke für jeweils max. 4.000 € angekauft werden.
Etwaig angekaufte Kunstwerke begründen den schon erwähnten „Kunstpfad“ und werden ab dem Wanderparkplatz zum Liesborner Holz hin aufgestellt.
Wettbewerbsleistung
Die Aufgabenstellung besteht in der Entwicklung von zwei Ideenentwürfen zum
Thema „Wege nach Liesborn“.
Die Wettbewerbsleistungen sind anonym einzureichen und an der oberen rechten Ecke des Modellentwurfs, jeder Skizze, Zeichnung, Textseite etc. mit einer fünfstelligen Nummer zu kennzeichnen. Die Absenderin bzw. der Absender wird in einem ebenso bezifferten, verschlossenen Umschlag den Entwürfen beigelegt. Diesem Umschlag ist auch die Verfassererklärung beizulegen.
Gefordert werden Wettbewerbsleistungen, die mit klarer Anschaulichkeit die Umsetzung der künstlerischen Ideen präsentieren.
Bei der Anfertigung von Modellen ist ein geeigneter Maßstab zu wählen.
Vorzulegen sind weiterhin ein Materialplan, ein Technikplan und ein Kostenrahmenplan.
Bewerbungsmaterialien sind – außer bei Modellen – in DIN A 3- und DIN A 4-Formaten einzureichen.
Die Ausschreibungsrichtlinien sind schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift anzuerkennen. Die entsprechende Bestätigung ist der Bewerbungseinsendung im Original beizufügen.
Rückfragen:
Rückfragen können an die Gemeinde Wadersloh, Liesborner Straße 5, 59329 Wadersloh, persönlich, per E-Mail oder auch telefonisch gestellt werden.
Ansprechpartner:
Herr Roman Sunder, Leitung Marketing, Kultur, Tourismus (Tel. 02523/950-1020)
(roman.sunder@wadersloh.de)
Frau Silke Wissen, Sachbearbeitung Kultur (Tel. 02523/950-1050)
(silke.wissen@wadersloh.de)
Frau Lara Peveling, Sachbearbeitung Kultur (Tel. 02523/950-1055)
(lara.peveling@wadersloh.de)
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