
Zahlungsaufschub bei Strom/Gas/Wasser möglich
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Die Verbraucherzentrale bietet im Internet einen Musterbrief an, mit dem Bürger mit ihrem Anbieter Kontakt aufnehmen können. Wichtig sei, dass es sich nur um einen AUFSCHUB handele, sagte Ballod. Die Pflicht zur Zahlung bestehe weiterhin.